Man hätte festsitzend versorgen können
Fehler des Monats November 2006
Was ist passiert?
Mit einem desolaten Restzahnbestand mit Lockerungsgrad L > II in der Front stellte sich die Patientin im Frühjahr 1992 mit dem Wunsch nach prothetischer Versorgung bei mir vor. Die finanziellen Ressourcen vorausgesetzt, würde ich sie heute mit zwei bzw. maximal drei Implantaten festsitzend versorgen. Leider waren die Ressourcen begrenzt, so dass wir uns für eine konventionelle teleskopierende Versorgung unter Erhalt aller Pfeiler entschieden haben.
Was war der Fehler?
Die Verlaufskontrolle im Jahr 2001 zeigte einen generellen Lockerungsgrad von L < I. Einen Lockerungsgrad von L = 0 konnte ich aufgrund der gewählten Form der Versorgung zu keinem Zeitpunkt erreichen. Deutlich war eine Überlastung an 22 (L > II) zu erkennen, bei dem es zu diesem Zeitpunkt zu einer Stiftlockerung im Zahn gekommen war, wobei sich der Stift jedoch nicht entfernen ließ, weil er wegen der Krone nicht herausgedreht werden konnte. Im August 2006 stellte sich die Patientin mit einer für teleskopierende Versorgungen typischen Wurzellängsfraktur an einem der endständigen Pfeiler vor. An allen Pfeilern war an den wieder verbreiterten Parodontalspalten zu erkennen, dass die Beweglichkeit deutlich zugenommen hat.
Dafür, dass die leichte Erweiterbarkeit das entscheidende Argument für teleskopierende Versorgungen im desolaten Restgebiss ist, kann sich die Patientin sicher nicht beklagen, dass es nach fast 14 Jahren nunmehr zu einer ersten Erweiterung gekommen ist. Sicher ist, dass mit dieser ersten Erweiterung der Anfang vom Ende der Versorgung eingeläutet ist.
Wie kann der Fehler das nächste Mal vermieden werden? Heute würde ich diesen Fall entweder festsitzend oder ? wenn schon eine herausnehmbare Versorgung gewünscht wird ? in jedem Falle nicht konventionell versorgen, sondern die Teleskope ? zwischen den beiden Einsern getrennt ? über individuell gefräste parallele Stege primär verblocken. Denn wenn eine teleskopierende Versorgung auf solchen Pfeilern ohne Erweiterung 14 Jahre übersteht, heißt das: Man hätte festsitzend versorgen können.