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04.06.08 22:56 Alter: 4 Jahr(e)

Änderung der Weiterbildungsordnung: Kandidaten müssen Tacheles reden!

Kategorie: Pressemeldung

 

Das Schreiben des Berufsverbandes der Allgemeinzahnärzte (BVAZ) an die Delegierten der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die ihnen darin vermittelten Hintergrundinformationen haben die erhofften Reaktionen ausgelöst: Die Bundeszahnärztekammer spürt wachsenden Gegenwind in der Zahnärzteschaft gegen die geplante Änderung der Musterweiterbildungsordnung.

Der Vizepräsident der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich, dementiert nun, dass die BZÄK auf der kommenden Bundesversammlung eine Änderung der Musterweiterbildungsordnung hin zu weiteren Fachzahnärzten vorlegen wolle. Es werde lediglich "die Ausgestaltung des modularen Systems vorgestellt und breit diskutiert werden".

"Auch wenn es vordergründig so scheint, als würde die BZÄK zurückrudern", kommentiert der Geschäftsführer des BVAZ, Dr. Dr. Rüdiger Osswald, die Entwicklung, "dürfen wir Allgemeinzahnärzte uns jetzt keinen Sand in die Augen streuen lassen, sondern müssen energisch auf Klärung drängen: Die Änderung der Musterweiterbildungsordnung hin zu neuen Mastertiteln und Fachzahnärzten ist keinesfalls vom Tisch! Denn die einzelnen Fachgesellschaften haben nach Oesterreichs Aussagen lediglich ihre Hausaufgaben nicht rechtzeitig gemacht!"

"Mit Blick auf die zeitliche Nähe der Bundesversammlung, auf der auch ein neuer Präsident aller Zahnärzte zur Wahl ansteht, ist es höchste Zeit, dass neben der derzeitigen BZÄK-Spitze insbesondere auch die einzelnen Kandidaten ihre Position offen legen", so Osswald weiter. "Wir Allgemeinzahnärzte wollen endlich wissen, welche Kandidaten für das Präsidenten- und Vizepräsidentenamt die Interessen welcher Gruppierungen innerhalb der Zahnärzteschaft vertreten, um auf der Basis verlässlicher Informationen entscheiden zu können, wen wir im Interesse der unabdingbaren allgemeinzahnärztlichen Versorgung unserer Patienten unterstützen werden."


Hintergrund: Die geplante Änderung der Weiterbildungsordnung


Die Neufassung der Weiterbildungsordnung, die Ende 2008 von der Bundesversammlung der BZÄK anlässlich des Deutschen Zahnärztetags verabschiedet werden soll, soll es möglich machen, dass man Master- und Fachzahnarzttitel sowohl graduiert als auch gegen Geld berufsbegleitend erwerben kann. Auch bestimmte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an den der Länderzahnärztekammern angeschlossenen Fortbildungsinstituten sollen auf die Erlangung der Fachzahnarzttitel anrechenbar gemacht werden. Die bisherige strikte Grenzziehung zwischen Fort- und Weiterbildung wird damit aufgelöst. Zu diesem Zweck haben die BZÄK, Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) im November 2007 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Nach Informationen des BVAZ sollte auf der Bundesversammlung im Herbst 2008 über die bis dahin erarbeitete Änderung der Musterweiterbildungsordnung abgestimmt werden.

Vieles deutet darauf hin, dass es in der Zahnärzteschaft genau so laufen soll, wie weiland bei den Hausärzten: Erst werden zahlreiche Fach(zahn)arzt-Titel geschaffen, die anschließend als Legitimation dienen, sich bei den Honoraren der Allgemein(zahn)ärzte zu bedienen. Die Dummen dabei wären die Allgemeinzahnärzte! Der BVAZ-Vorstand hat in zahlreichen Gesprächen keinen Zweifel daran gelassen, dass die Etablierung von Master- und weiteren Fachzahnarzttiteln mit den Allgemeinzahnärzten nicht verhandelbar sei. Man brauche keine Änderung der Musterweiterbildungsordnung, wenn die Hochschullehrer ihre Pflicht zur Ausbildung der Studenten nicht vernachlässigen würden.

Die Notwendigkeit einer Änderung der Weiterbildungsordnung wird von BZÄK und Hochschule nach wie vor mit der Pflicht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses begründet. "Wenn man denn den Bologna-Prozess ohne Not unbedingt umsetzen will", so Osswald, "muss man es machen wie die Schweizer, die ihren 'cand.med.dent.' zum Bachelor und den approbierten Zahnarzt zum Master abgewertet haben. Da alle Zahnmediziner dann automatisch Master sind, verlieren die Anstrengungen, die derzeit zur Änderung der Musterweiterbildungsordnung unternommen werden - auch um die postgraduierten Masterabschlüsse weiterhin zu konservieren - jegliche Nachvollziehbarkeit und logische Begründung."


Eine ausführliche Stellungnahme des BVAZ zur "Reise nach Bologna" finden Sie im Internet: bologna.pdf


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