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08.11.09 10:18 Alter: 2 Jahr(e)

Approbationsordnung noch nicht zustimmungsreif

Kategorie: Pressemeldung

Von: BVAZ

Der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland (BVAZ) nimmt die jüngste Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zum Anlass, die BZÄK erneut aufzufordern, die Zeit, in der die neue Approbationsordnung für Zahnärzte (AppOZ) in einer Warteschleife auf die Zustimmung der Bundesländer wartet, zu nutzen und sich - auch über die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Länderzahnärztekammern - dafür einzusetzen, dass im Wortlaut der AppOZ der Begriff "berufsfertig" gleichwertig neben "berufsfähig" aufgenommen wird.


"Es muss sichergestellt sein", kommentiert die BVAZ-Präsidentin Dr. Dr. Marianne Grimm die Forderung der BVAZ-Mitgliederversammlung am Rande des Deutschen Zahnärztetags, "dass mit Erteilung der Approbation eine Ausbildungsqualität gewährleistet ist, die kommerziell orientierten Fort- und Weiterbildungsinstituten nicht unmittelbar und ohne Notwendigkeit Tür und Tor für gegen Geld und Sitzfleisch zu erwerbende Titel öffnet, die nicht einmal vom Bologna-Protokoll gefordert werden. Die neue Approbationsordnung ist in diesem Punkt keinesfalls zustimmungsreif!"


Die Bad Godesberger Allgemeinzahnärztin Grimm ließ in ihrer Rede keinen Zweifel daran, dass die aktuell seit 50 Jahren bestehende AppOZ dringend novelliert werden müsse. Dies dürfe aber keinesfalls zu Lasten der Ausbildungsqualität der frisch approbierten Zahnmediziner, in der direkten Folge der Versorgungsqualität der Bevölkerung und einseitig zu Gunsten des Gewinns kommerzieller und kammereigener Fort- und Weiterbildungsinstitute gehen.


"Dafür, dass sich der Vorstand der Bundeszahnärztekammer weigert, das Wort 'berufsfertig' in die Approbationsordnung aufzunehmen, gibt es kein einziges nachvollziehbares Argument. Und wer als hochrangiger Standespolitiker die Meinung vertritt, ein Zahnarzt sei erst am Ende seines Berufslebens berufsfertig, ist nicht nur zynisch, sondern er opfert die Qualität der universitären zahnmedizinischen Ausbildung auf dem Altar kammereigener Fortbildungsinstitute", lautete die Analyse Dr. Dr. Grimms am Ende ihrer Rede. "Mit ihrer Weigerung adelt und zementiert die Bundeszahnärztekammer den unhaltbaren Zustand, dass sich ein 'berufsfertiger' europäischer Zahnarzt im Gegensatz zu seinem nur 'berufsfähigen' deutschen Kollegen unmittelbar nach seiner Approbation in Deutschland niederlassen kann!"


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