Bundeszahnärztekammer übernimmt Position des BVAZ - aber vieles ist weiterhin ungeklärt
In einem vorab über die adp-medien verbreiteten Brief an die Delegierten der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) distanziert sich die BZÄK von der im "Weißbuch der ZahnMedizin" (Band 2) von der Hochschule verbreiteten These, der Bologna-Prozess liefere eine Begründung für postgraduale Masterstudiengänge. Damit folgt die BZÄK der Auffassung des Berufsverbandes der Allgemeinzahnärzte (BVAZ). Die bisher auf Grund dieser falschen Einschätzung für notwenig erachtete Implementierung des so genannten "modularen Weiterbildungssystems" sollte sich mithin erledigt haben.
Sorge bleibt
Trotz dieses öffentlichen BZÄK-Bekenntnises bleibt BVAZ-Präsident Günter Kau skeptisch: "Es freut uns zwar, dass sich die BZÄK jetzt offensichtlich unserer Einschätzung angeschlossen hat, dass die postgraduale Weiterbildung nichts mit dem Bologna-Prozess zu tun hat. Wir haben aber dennoch die Sorge, dass durch die weiterhin anhaltende Flut von Spezialisierungen und Pseudospezialisierungen Tatbestände geschaffen werden, die den Berufsstand spalten werden. Die schon seit längerem grassierende chronisch-aggressive Masteritis wird diese Spaltung, die zudem daran interessierten Politikern durchaus gelegen kommt, deutlich antreiben."
Spezialisierung ist nicht automatisch effizienter
Wissenschaftliche Studien untersuchten auch in der Zahnmedizin, ob nicht durch eine Spezialisierung kostengünstiger und effektiver gearbeitet werden könne. So ging z.B. eine DIMDI-Studie aus dem Jahr 2005 unter anderem der Frage nach, ob die Erfolgsrate endodontischer Behandlungen durch Spezialisten besser ist, als vergleichbare Behandlungen bei Allgemeinzahnärzten. Es konnten keine signifikant besseren Ergebnisse ermittelt werden. Kau: "Das Argument, der Spezialist liefere effizientere Arbeit, zieht hier nicht".
Universitäre Ausbildung muss verbessert werden
Der Wissenschaftsrat fordert von der Hochschule dringend eine umfassende Ausbildung der Studenten im synoptischer und fachübergreifender Zahnheilkunde im Sinne von Oralmedizin. Hier gibt es ganz offensichtlich große Defizite, die es gilt, an der Wurzel zu packen: Also nicht die Zahnärzte gegen teures Geld postgraduiert mit teilweise zweifelhafter Qualität und abschließend schillernden Titeln ausbilden, sondern gemäß dem gesellschaftlichen Auftrag im Studium eine Ausbildung gewährleisten, die dem Anspruch des Wissenschaftsrats gerecht wird.
Nur der Allgemeinzahnarzt hat den Blick fürs Ganze
Meister der Zahnmedizin wird man nicht durch gegen Geld und Sitzfleisch erworbene Titel, kritisiert der Allgemeinzahnarzt und BVAZ-Chef Kau. Meister wird man nur durch eine grundsolide Ausbildung an der Universität in Oralmedizin, durch grundsolide lebenslange Fortbildung und vor Allem durch die umfangreiche Erfahrung, die man in der täglichen fachübergreifenden Arbeit an und mit einer großen Zahl von Patienten erwirbt.
Kau betont: "Keiner der Teilgebiets-Zahnärzte verfügt über das unabdingbare Gesamtbild von Zahnheilkunde, also über den geschulten Blick für die teilgebietsübergreifende Erkrankung der Patienten in ihrer Ganzheitlichkeit im medizinischen Sinne. Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie die Vereinigung der Hochschullehrer sind gefordert, hier den Weg für eine solide zahnmedizinische universitäre Ausbildung im Sinne von Oralmedizin zu ebnen. Die Integration der vom Bologna-Prozess geforderten Vergleichbarkeit des deutschen Zahnmedizinstudienabschlusses mit denen der anderen daran teilnehmenden Länder wird dabei das kleinste Problem sein."
PRESSEMITTEILUNG vom 19. Juni 2008
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