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09.04.08 09:05 Alter: 4 Jahr(e)

Hochschul-Endodontologe lässt die Maske fallen: Gutachten-Drohung gegen Allgemeinzahnärzte

Kategorie: Pressemeldung

 

Hatte sich Professor Hülsmann (Univ. Göttingen) bisher damit begnügt, Leitlinien auf niedrigstem wissenschaftlichen Niveau zu verfassen und durch die Regenbogenpresse zu tingeln, um für die Kunden seiner Arbeitsgemeinschaft Endodontologie und Dentale Traumatologie (AGET) in unkollegialer Weise Patienten zu werben, droht er den Allgemeinzahnärzten nun unverhohlen.

In seinem Editorial in der "Endodontie" (Quintessenz Verlag, Ausgabe 1/2008) ist ihm zwischen den Zeilen seine große Enttäuschung deutlich anzumerken, dass die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) auf Intervention des Berufsverbands der Allgemeinzahnärzte (BVAZ) die Leitlinien zur Endodontie als nur auf niedrigstem Niveau wissenschaftlich belegt und damit als für die Gerichte bedeutungslos erklärt hat.

Doch dann lässt Hülsmann die Katze aus dem Sack: In einem nur vordergründig launigen Text versucht er noch einmal zu begründen, dass Kofferdam sehr wohl bei jedem Schritt einer endodontischen Behandlung angelegt werden müsse. "Was wir immer vermutet hatten", so der Präsident des BVAZ, Dr. Günter Kau, "hier steht es schwarz auf weiß: Prof. Hülsmann spricht unverhohlen die Drohung aus, dass endodontologische Gutachter ? und er selbst ist ja in dieser Weise tätig ? in einem entsprechenden Gerichtsverfahren die Nichtanwendung von Kofferdam bei jedem Schritt einer endodontischen Behandlung als Behandlungsfehler auslegen sollen."

"Unbeantwortet", so Kau weiter, "lässt Kollege Hülsmann allerdings die Frage, wie er seine Patienten von der absoluten Notwendigkeit überzeugen will, einige Tage mit angelegtem Kofferdam herumzulaufen". In einer der Leitlinien der DGZMK zur Endodontie wird bei Gangrän nämlich empfohlen, dem universell gültigen Lehrsatz der Abszessbehandlung zu folgen und den trepanierten Zahn während der hochakuten Phase der Erkrankung offen zu behandeln, damit Wundsekret und Eiter im Sinne des "ubi pus, ibi evacua" ungehindert über den Wurzelkanal abfließen können.

PRESSEMITTEILUNG vom 9. April 2008

Diese Pressemitteilung als PDF:
http://www.bvaz.de/BVAZ-Presse-090408.pdf


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