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09.09.08 22:18 Alter: 4 Jahr(e)

Klartext zum 'Klartext' der Bundeszahnärztekammer

 

Die Bundeszahnärztekammer BZÄK widerspricht "in aller Schärfe" [1] der jüngsten Pressemitteilung des BVAZ vom 4.9.2008 [2]. Der Präsident des BVAZ, Dr.med.dent. Günter Kau, Allgemeinzahnarzt in eigener Praxis, kommentiert nun diese Aussagen der BZÄK

BZÄK: Diese Pressemitteilung reiht sich ein in eine Serie von Informationen, die durch Halbwahrheiten und falsche Darstellungen suggerieren, dass durch die Weiterentwicklung der fachlichen Fort- und Weiterbildung der Berufsstand in Generalisten und Spezialisten geteilt werden soll.

BVAZ: Vertreter des BVAZ haben nie gesagt, dass die BZÄK derartiges plane. Wohl haben wir aber begründete Befürchtungen geäußert, dass die von uns beschriebenen Entwicklungen möglich wären.

BZÄK: Vor dem Hintergrund des Schürens von Ängsten über die ausschließliche Betrachtung verteilungs-politischer Aspekte...

BVAZ: Das stimmt so auch wieder nicht. Neben den sektoralen Budgets (die im übrigen nicht vom BVAZ erfunden wurden, sondern von einem namhaften Hochschullehrer recht konkret diskutiert wurden) haben wir auch Befürchtungen bezüglich der künftigen Versorgungssituation unserer Patienten sowie der nicht unwahrscheinlichen Zersplitterung des Berufsstandes geäußert. Und das ist legitim!

BZÄK: ... verkennt der BVAZ, dass der Berufsstand sehr aktiv im Rahmen der Fortbildung verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte in den Praxen entwickelt. Die Kammern verzeichnen neben der qualifizierten allgemeinzahnärztlichen Fortbildung eine deutliche Orientierung der Kollegenschaft auf curriculäre Fortbildungsangebote. Der BVAZ unterstellt diesen Kollegen eine ausschließlich verteilungspolitische Motivation und ignoriert die deutlichen Diversifizierungstendenzen im Berufsstand.

BVAZ: Das tut der BVAZ keineswegs, im Gegenteil, er unterstützt das Fortbildungsinteresse. Dazu braucht es aber keiner zusätzlicher Masterstudiengänge.

BZÄK: Zur Untermauerung der Position des BVAZ werden falsche Informationen über den Bologna-Prozess und das Hochschulrahmengesetz sowie über die Entwicklung zur Approbationsordnung bis hin zur Behauptung, weitere Fachzahnarztgebiete im Rahmen einer novellierten Weiterbildungsordnung auf der kommenden Bundesversammlung einzuführen, verbreitet.

BVAZ: Die Behauptung, der Bologna-Prozess verlange die Einrichtung postgradualer Masterstudiengänge, stammt nicht vom BVAZ. Wir haben vielmehr veranlasst, dass diese Fehlinterpretation richtig gestellt wurde. Haben wir behauptet, schon auf der nächsten Bundesversammlung sollten neue Fachzahnarztgebiete eingeführt werden? Behauptet haben wir allerdings, dass durch die Änderung der WBO die Universitäten Einfluss auf die Weiterbildung bekommen, die bisher ausschließlich in der Hand der zahnärztlichen Selbstverwaltung lag. Es gibt ja jetzt schon Professoren, die sich für neue Fachzahnarzttitel stark machen, sogar in der Laienpresse. Beispiel STERN:

"Ein Facharzt für Wurzelbehandlungen fehlt in Deutschland:
Die nach Experteneinschätzung entscheidende Schwachstelle ist mangelnde Spezialisierung. Weltweit sind die Heilungsraten von Wurzelbehandlungen durch niedergelassene Zahnärzte erheblich niedriger als die von Fachzahnärzten für Endontologie. Anders als beispielsweise in Italien, den Niederlanden und Großbritannien gibt es in Deutschland keinen offiziellen Titel für diesen Bereich."

Und von wem stammt das? http://www.stern.de/zaehne/aktuelles/632057.html? Richtig, von Professor Hülsmann. Und der ist zweifelsohne Hochschullehrer. Es werden also jetzt schon Forderungen gestellt, bevor die WBO verabschiedet wird. Dass wir Sorge haben, es könnte noch viel mehr gefordert werden, wenn sie erst einmal verabschiedet ist, ist doch nicht so sehr weit her geholt. Und sind die Dämme erst einmal gebrochen, sind die Fluten nicht mehr aufzuhalten.

BZÄK: Den richtigen Sachstand dazu kann jeder in der zm 98 vom 1.9.2008 nachlesen. Die BZÄK ist der Auffassung, dass die Diskussion nicht über Begrifflichkeiten, sondern über Inhalte geführt werden muss. Vor dem Hintergrund der epidemiologischen Datenlage zu den wesentlichen Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs kommt dem Generalisten höchste Bedeutung zu. Die zukünftigen Herausforderungen durch den demographischen Wandel und den wissenschaftlich technischen Fortschritt sind nur durch einen fachlich breit aufgestellten und stets fortgebildeten Berufsstand zu lösen.

BVAZ: Auch dieses stellen wir nicht in Frage. Wir haben vielmehr die Anregungen des Wissenschaftsrates aufgenommen: Der Wissenschaftsrat fordert von den Fakultäten eine fachübergreifende, synoptische Zahnheilkunde im Sinne von Oralmedizin.

Approbierte Oralmediziner brauchen keine kostenpflichtige postgraduierte Master- oder Fachzahnausbildung, sondern eine Assistentenstelle bei einem kompetenten Allgemeinzahnarzt. Niedergelassene Allgemeinzahnärzte benötigen eine berufsbegleitende Fortbildung in unter den real existierenden Bedingungen auf hohem Niveau praktizierbarer, fachgebietsübergreifender Zahnheilkunde.

Wenn also jemand die vom Wissenschaftsrat eingeforderte flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Oralmedizin umsetzen kann, dann sind es kompetent und teilgebietsübergreifend diagnostizierende und therapierende Allgemeinzahnärzte!

BZÄK: Wie in der Vergangenheit kommt dabei aber auch den Spezialisten eine hohe Bedeutung zu. Allgemeinzahnarzt und Spezialist pflegen vor Ort eine gute Zusammenarbeit. Ein Aufstacheln zu einem Gegeneinander von der einen als auch von der anderen Seite führt zu Schäden für den gesamten Berufsstand.

BVAZ: Zumindest, was die bisher bekannten Fachzahnärzte betrifft, hat der BVAZ stets erklärt, dass er hier auch überhaupt kein Problem sieht. Probleme sind vielmehr programmiert, wenn es jetzt jede Menge zusätzlicher (unnötiger) Spezialisten gibt, die zusehen müssen, dass sie die Kosten für ihre Spezialisierung und die teuere Ausstattung wieder hereinbekommen. Die BZÄK sollte sich beim Gebrauch des Begriffs "Spezialist"auch einmal an dem orientieren, was ihr Justitiar in zm 97, Nr. 22, 16.11.2007, Seite 128-129 dazu publiziert hat. Danach werden auch "Master" noch lange keine Spezialisten sein.

Was das Aufstacheln betrifft, fühlt sich der BVAZ in keiner Weise angesprochen, vielmehr sollte die BZÄK an den Initiator dieser Aktionen - Herrn Prof. Hülsmann - auch einmal ähnlich klare Worte richten wie es kürzlich die KZBV getan hat.



[1] Bundeszahnärztekammer: Antwort auf die Pressemitteilung des BVAZ "Allgemeinzahnärzte sind keine Familienzahnärzte" vom 8.9.2008
http://www.bzaek.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=941

[2] BVAZ: Allgemeinzahnärzte sind keine "Familienzahnärzte"; Pressemitteilung vom 4.9.2008.
Hier der Link


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