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09.06.08 22:53 Alter: 4 Jahr(e)

Ziel der neuen Approbationsordnung: der fortbildungsfähige Halbzahnarzt?

 

"Ziel der neuen Approbationsordnung ist nicht mehr der berufsfertige Zahnarzt, sondern der fortbildungsfähige Halbzahnarzt ? der dann der gleichen Universität, die ihn im Studium nicht richtig ausgebildet hat, das Geld für die Aufbaukurse hinterher tragen soll", so fasst Dr. Günter Kau, Vorsitzender des Berufsverbandes der Allgemeinzahnärzte (BVAZ), die Befürchtungen der Allgemeinzahnärzte zusammen.

In einer Internetveröffentlichung der Universität Greifswald zu deren neu aufgelegten ?Masterstudiengang Zahnmedizinische Prothetik? werden Marschrichtung und Ziele der Hochschullehrer klar benannt: "Unter den Hochschullehrern besteht Konsens, dass im Studium der Zahnmedizin nur die Grundlagen des Faches vermittelt werden können. Der Absolvent ist ohne weitere akademische Anleitung nicht in der Lage, zahnärztliche Prothetik in der ganzen Breite der Möglichkeiten zu überblicken und zu betreiben. Das gilt für die Ausbildung nach der noch gültigen Approbationsordnung aus dem Jahr 1955. Durch die vor der Einführung stehende neue Approbationsordnung wird dieser Aspekt noch verstärkt werden. Aus diesem Grund ist die Einführung eines strukturierten akademischen Masterstudienganges zur Qualitätssicherung dringend geboten."

Dreiste Werbesprüche oder bittere Wahrheit?

Da die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) an dieser neuen Approbationsordnung wie auch an der Änderung der Musterweiterbildungsordnung maßgeblich mitarbeitet, sind das sicherlich mehr als nur platte Werbesprüche für einem Master-Studiengang, folgert Kau. Zusammen mit der geplanten Änderung der Musterweiterbildungsordnung über den Umweg eines modularen Systems, das neue Master- und Fachzahnarzttitel (auch im Heim- und Teilzeitstudium) ermöglichen soll, ergebe sich ein beängstigendes Gesamtbild: ?Der Allgemeinzahnarzt, der heute Spezialist für die gesamte Zahnheilkunde ist, wird gezielt zum hauszahnärztlichen Dilettanten mit eingeschränktem Ausbildungs- und Leistungsspektrum heruntergeredet.?

Das Mantra der Hochschullehrer, dass aufgrund einer angeblichen Wissensexplosion in dem eigentlich sehr überschaubaren Fach der Zahnheilkunde das aktuelle Wissen im Studium alleine nicht mehr vermittelt werde könne, diene nur einem Zweck: Künstliche Spezialisierungen zu schaffen, um den Fakultäten lebenslange Einkünfte aus den Taschen der Allgemeinzahnärzte zu garantieren. Und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mischt bei diesen Bestrebungen offensichtlich fleißig mit.

"Wir fordern unsere Standesvertreter, besonders die BZÄK auf, sich weniger Gedanken um die Finanzierung von Hochschulen und Professorenstellen zu machen. Sie sollen statt dessen endlich eindeutig Stellung zu Gunsten der Allgemeinzahnärzte in eigener Praxis beziehen, die die überwältigende Masse des Berufsstandes ausmachen!", sagt Kau und fordert: "Beenden Sie endlich diese marketinginduzierte Demontage der 55.000 niedergelassenen Allgemeinzahnärzte!"


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